Welche Uhrzeit zählt bei Flugverspätung?
Wann zählt eine Flugverspätung bei der Entschädigungsberechtigung?
Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere für verspätete Flüge zu entschädigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die Dauer der Verspätung.
Ab wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 besteht für Passagiere ab einer Verspätung von über drei Stunden Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt für Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge aus der EU in Nicht-EU-Länder.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verspätung
Für die Berechnung der Verspätungsdauer ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunft am Zielflughafen maßgeblich. Dieser Zeitpunkt ist definiert als der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug steht und die Passagiere aussteigen können.
Verspätungsgründe
Die Entschädigungspflicht gilt unabhängig vom Grund der Verspätung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft nicht zur Entschädigung verpflichtet ist. Dazu gehören:
- Außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder politische Instabilität
- Sicherheitsbedenken
- Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft verursacht wurden
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Verspätungsdauer und der Entfernung des Fluges. Für Flüge bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung 250 Euro, für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro und für Flüge über 3.500 Kilometer 600 Euro.
Wichtig
Passagiere müssen ihre Rechte kennen und sich bei Flugverspätungen an die zuständige Fluggesellschaft wenden, um Entschädigung zu fordern. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Bordkarten und Gepäckbelege aufzubewahren, um die Forderung zu untermauern.
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