Bin ich gesetzlich verpflichtet mich telefonisch krank zu melden?

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Die elektronische Krankschreibung ersetzt seit Dezember 2023 die persönliche Arztbesuche. Gesetzlich Versicherte können nun telefonisch ein ärztliches Attest erhalten. Die vorherige Pflicht zur direkten Praxisbesuche entfällt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen Zeit und Aufwand.
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Bin ich gesetzlich verpflichtet, mich telefonisch krank zu melden?

Seit Dezember 2023 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrem Arzt krank zu melden. Diese elektronische Krankmeldung (eAU) ersetzt die bisherige Pflicht zum persönlichen Praxisbesuch.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die elektronische Krankmeldung im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) eingeführt. Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 DVG ist die eAU grundsätzlich die Regelversorgung.

Ausnahmen

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine persönliche Vorstellung in der Praxis weiterhin erforderlich ist:

  • Bei Erkrankungen, die eine körperliche Untersuchung erfordern
  • Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung
  • Wenn der Arzt Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat

Meldungspflicht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Diese Meldung muss unverzüglich nach Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

Form der Meldung

Die telefonische Krankmeldung muss bei dem zuständigen Arzt erfolgen. Der Arzt stellt dann die eAU aus und übermittelt diese elektronisch an die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Vorteile der eAU

Die elektronische Krankmeldung bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile:

  • Zeitersparnis: Kein Anfahrtsweg zur Arztpraxis
  • Bequemlichkeit: Krankmeldung von zu Hause aus
  • Geringe Kosten: Keine Fahrtkosten zur Praxis

Fazit

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Die telefonische Krankmeldung ist seit Dezember 2023 die Regelversorgung und ersetzt die bisherige Pflicht zum persönlichen Praxisbesuch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine persönliche Vorstellung in der Praxis erforderlich ist.