Bin ich gesetzlich verpflichtet mich telefonisch krank zu melden?
- Welche 5 Pflichten hat ein Arbeitnehmer?
- Ist man verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein?
- Was darf man nicht tun, wenn man krankgeschrieben ist?
- Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krankgeschrieben bin?
- Kann man sich im Voraus krank melden?
- Was bekommt der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung?
Bin ich gesetzlich verpflichtet, mich telefonisch krank zu melden?
Seit Dezember 2023 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrem Arzt krank zu melden. Diese elektronische Krankmeldung (eAU) ersetzt die bisherige Pflicht zum persönlichen Praxisbesuch.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die elektronische Krankmeldung im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) eingeführt. Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 DVG ist die eAU grundsätzlich die Regelversorgung.
Ausnahmen
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine persönliche Vorstellung in der Praxis weiterhin erforderlich ist:
- Bei Erkrankungen, die eine körperliche Untersuchung erfordern
- Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung
- Wenn der Arzt Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat
Meldungspflicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Diese Meldung muss unverzüglich nach Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
Form der Meldung
Die telefonische Krankmeldung muss bei dem zuständigen Arzt erfolgen. Der Arzt stellt dann die eAU aus und übermittelt diese elektronisch an die Krankenkasse und den Arbeitgeber.
Vorteile der eAU
Die elektronische Krankmeldung bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile:
- Zeitersparnis: Kein Anfahrtsweg zur Arztpraxis
- Bequemlichkeit: Krankmeldung von zu Hause aus
- Geringe Kosten: Keine Fahrtkosten zur Praxis
Fazit
Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden. Die telefonische Krankmeldung ist seit Dezember 2023 die Regelversorgung und ersetzt die bisherige Pflicht zum persönlichen Praxisbesuch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine persönliche Vorstellung in der Praxis erforderlich ist.
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