Kann ich wegen langer Krankheit gekündigt werden?
Langzeiterkrankung bietet keinen generellen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen bis zu 30 Krankheitstage pro Jahr tolerieren. Eine Kündigung ist nur bei negativer Gesundheitsprognose und fehlenden alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb gerechtfertigt, nach sorgfältiger Interessenabwägung.
- Wie viele Tage kann man krank sein?
- Wie lange muss der Arbeitgeber bezahlen, wenn man krank ist?
- Wie viel kostet es den Arbeitgeber, wenn ich krank bin?
- Was passiert bei gefälschter Krankmeldung?
- Ist es möglich, krankheitsbedingt selbst zu kündigen?
- Kann man wegen zu viel Krankheitstagen gekündigt werden?
Kann man wegen langer Krankheit gekündigt werden?
Eine langfristige Erkrankung bedeutet nicht automatisch einen Kündigungsschutz. Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, krankheitsbedingte Ausfallzeiten bis zu 30 Tagen pro Jahr zu tolerieren, doch kann eine Kündigung in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein.
Kündigungsvoraussetzungen
Eine Kündigung aufgrund langer Krankheit ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss eine begründete Annahme bestehen, dass die Krankheit voraussichtlich zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen wird.
- Fehlende alternative Beschäftigungsmöglichkeiten: Der Arbeitgeber muss im Unternehmen keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer finden können, die seinen gesundheitlichen Einschränkungen entsprechen.
- Sorgfältige Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss die Interessen des Arbeitnehmers (Bestandssicherung des Arbeitsverhältnisses) gegen die eigenen Interessen (Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs) sorgfältig abwägen.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
- Bis zu 2 Jahre: 2 Wochen
- Über 2 Jahre bis zu 5 Jahre: 1 Monat
- Über 5 Jahre bis zu 8 Jahre: 2 Monate
- Über 8 Jahre bis zu 10 Jahre: 3 Monate
- Über 10 Jahre: 4 Monate
Sonderfall Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn sie von der zuständigen Behörde genehmigt wird.
Fazit
Eine langfristige Erkrankung schützt Arbeitnehmer grundsätzlich nicht vor einer Kündigung. Allerdings müssen Arbeitgeber die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, um eine Kündigung rechtfertigen zu können. Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer längeren Krankheit an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um ihre Rechte zu wahren.
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