Wann dürfen Augen nicht gelasert werden?
Wann dürfen Augen nicht gelasert werden?
Eine Augenlaserbehandlung ist ein Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Astigmatismus. Obwohl es sich um ein sicheres und wirksames Verfahren handelt, gibt es bestimmte Bedingungen, unter denen die Augen nicht gelasert werden dürfen.
Stabile Sehwerte
Für eine erfolgreiche Augenlaserbehandlung ist es wichtig, dass die Sehwerte des Patienten über mindestens ein Jahr stabil sind. Dies stellt sicher, dass die Sehfehler des Patienten nicht fortschreiten, was das Ergebnis der Behandlung beeinträchtigen könnte.
Ausschluss bestimmter Augenkrankheiten
Personen mit bestimmten Augenerkrankungen, wie z. B. Glaukom, Katarakte, Makuladegeneration oder Keratokonus, können nicht für eine Augenlaserbehandlung in Frage kommen. Diese Erkrankungen können die Hornhaut oder andere Teile des Auges schädigen, was die Sicherheit und Wirksamkeit des Laserverfahrens beeinträchtigen würde.
Starker Astigmatismus
Ein starkes Astigmatismus, bei dem die Hornhaut eine unregelmäßige Krümmung aufweist, kann eine Augenlaserbehandlung ebenfalls ausschließen. Bei einem hohen Astigmatismus ist die Hornhaut möglicherweise nicht dick genug für die Behandlung oder die Ergebnisse sind möglicherweise nicht zufriedenstellend.
Dünne Hornhaut
Die Hornhaut ist die durchsichtige äußere Schicht des Auges. Um für eine Augenlaserbehandlung in Frage zu kommen, muss die Hornhaut eine bestimmte Mindestdicke aufweisen. Eine zu dünne Hornhaut kann durch das Laserverfahren geschwächt werden, was zu einer Hornhautverkrümmung oder anderen Komplikationen führen kann.
Schwangerschaft und Stillzeit
Während der Schwangerschaft und Stillzeit dürfen Augen nicht gelasert werden. Hormonelle Veränderungen während dieser Zeit können die Augenform und den Tränenfilm beeinflussen, was die Ergebnisse des Laserverfahrens beeinträchtigen kann.
Andere Ausschlusskriterien
Neben den oben genannten Bedingungen gibt es weitere Faktoren, die eine Augenlaserbehandlung ausschließen können, wie z. B.:
- Eine Vorgeschichte von Augenverletzungen oder -operationen
- Aktive Augeninfektionen
- Erbkrankheiten, die die Augen betreffen
- Einnahme bestimmter Medikamente, die die Hornhaut schwächen können
Hinweis: Es ist wichtig, sich bei einem qualifizierten Augenarzt beraten zu lassen, um festzustellen, ob Sie für eine Augenlaserbehandlung geeignet sind. Der Arzt wird Ihre Augengesundheit sorgfältig beurteilen, Ihre Sehgeschichte berücksichtigen und Sie über mögliche Risiken und Vorteile des Verfahrens informieren.
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