Was kann der Arbeitgeber bei Krankheit verlangen?

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Krankmeldungspflicht: Arbeitgeber benötigen zur Absicherung des Betriebsablaufs und zur Klärung der Arbeitsfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung. Diese dient der Transparenz und ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung, schützt aber auch den Arbeitnehmer vor Missverständnissen.
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Was kann der Arbeitgeber bei Krankheit verlangen? Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Die Erkrankung eines Mitarbeiters stellt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine Herausforderung dar. Während der Arbeitnehmer seine Genesung im Fokus hat, muss der Arbeitgeber den Betriebsablauf aufrechterhalten und gleichzeitig die Rechte seines Mitarbeiters wahren. Welche Rechte und Pflichten gelten dabei? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Krankmeldung und die Anforderungen des Arbeitgebers.

Die Krankmeldungspflicht – Fundament der Transparenz:

Eine der zentralen Pflichten des Arbeitnehmers ist die unverzügliche Meldung der Erkrankung an den Arbeitgeber. Das bedeutet, idealerweise noch am ersten Krankheitstag, spätestens aber am Beginn des zweiten Arbeitstages. Die bloße telefonische Mitteilung reicht in der Regel aus, um die Pflicht zu erfüllen. Jedoch besteht eine zusätzliche Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Die Frist hierfür ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Bundesland und Betriebsvereinbarung, liegt aber meist zwischen drei und sieben Tagen. Diese Bescheinigung dient nicht nur dem Nachweis der Erkrankung, sondern auch der Klärung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer.

Welche Informationen darf der Arbeitgeber verlangen?

Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an Informationen, die für den Betriebsablauf und die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit relevant sind. Die ärztliche Bescheinigung sollte daher mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Diagnose (optional): Die Diagnose muss der Arzt nicht zwingend angeben. Eine allgemeine Formulierung wie “Arbeitsunfähig aus gesundheitlichen Gründen” genügt in den meisten Fällen. Eine detaillierte Diagnose ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber beispielsweise im Rahmen des Arbeitsschutzes besondere Maßnahmen ergreifen muss (z.B. bei ansteckenden Krankheiten).
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ist eine wichtige Information für die Personalplanung.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Bescheinigung muss eindeutig die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Was der Arbeitgeber nicht verlangen darf:

Der Arbeitgeber darf nicht nach Details der Erkrankung fragen, die nicht für den Betriebsablauf relevant sind. Die Verletzung des Arztgeheimnisses ist strafbar. Der Zugriff auf private Arztberichte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers verboten. Fragen nach privaten Details des Krankheitsverlaufs oder der Behandlung sind ebenfalls unzulässig.

Auswirkungen auf die Entgeltfortzahlung:

Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber muss für eine bestimmte Zeit das Gehalt weiterzahlen, auch wenn der Mitarbeiter nicht arbeitet. Die Dauer dieser Zahlung hängt vom jeweiligen Tarifvertrag oder Gesetz ab (in der Regel sechs Wochen).

Fazit:

Die Krankmeldung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers sind komplex. Eine offene und transparente Kommunikation ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollten beide Parteien sich rechtlich beraten lassen, um mögliche Konflikte zu entschärfen. Die ärztliche Bescheinigung dient dabei als neutrales Dokument, das die Grundlage für eine faire und sachliche Behandlung des Krankheitsfalls bildet. Es geht immer um den Ausgleich zwischen dem Schutz des Arbeitnehmers und den berechtigten Interessen des Arbeitgebers am reibungslosen Betriebsablauf.