Welche Bluttests zahlt die Krankenkasse?

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Gesetzliche Krankenkassen decken die Kosten für Standard-Bluttests beim Check-up ab. Zusätzlich werden medizinisch notwendige Blutuntersuchungen, die ein Arzt anordnet, übernommen. Unnötige oder spezielle Tests müssen Patienten meist selbst bezahlen.
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Welche Bluttests zahlt die Krankenkasse? – Ein Überblick

Die Frage nach der Kostenübernahme von Bluttests durch die Krankenkasse ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell gilt: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Untersuchungen. Doch was genau bedeutet das im Detail? Der Umfang der Kostenübernahme lässt sich in drei Kategorien einteilen:

1. Bluttests im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen:

Gesetzliche Krankenkassen leisten im Rahmen der jährlichen Gesundheitsuntersuchungen (Check-up) die Kostenübernahme für bestimmte Standard-Bluttests. Hierzu gehören in der Regel:

  • Blutbild (großes Blutbild): Ermittlung der Anzahl der roten und weißen Blutkörperchen, Blutplättchen und weiterer Parameter zur Beurteilung der Blutbildung.
  • Blutwerte zur Beurteilung der Nieren- und Leberfunktion: Hier werden verschiedene Enzyme und Stoffwechselprodukte gemessen, die Aufschluss über die Funktion dieser Organe geben.
  • Blutzucker (Nüchternblutzucker): Zur Früherkennung von Diabetes mellitus.
  • Blutfette (Cholesterin, Triglyceride): Zur Einschätzung des Herz-Kreislauf-Risikos.

Die konkreten Leistungen können je nach Alter und Geschlecht variieren und von Krankenkasse zu Krankenkasse geringfügig abweichen. Es lohnt sich daher, die jeweiligen Leistungen im Leistungskatalog der eigenen Krankenkasse nachzulesen.

2. Medizinisch notwendige Bluttests im Krankheitsfall:

Werden im Rahmen einer Erkrankung Blutuntersuchungen vom Arzt verordnet, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Dies gilt für Tests, die zur Diagnosestellung, Verlaufskontrolle oder Therapieüberwachung einer Krankheit erforderlich sind. Beispiele hierfür sind:

  • Blutuntersuchungen zur Abklärung von Infektionen: Bestimmung von Antikörpern oder Erregern.
  • Tumormarker-Bestimmungen: Zur Früherkennung und Überwachung von Krebserkrankungen (die Kostenübernahme ist hier jedoch oft an strenge medizinische Kriterien geknüpft).
  • Blutgerinnungstests: Zur Beurteilung des Blutgerinnungssystems, besonders wichtig vor Operationen.
  • Schilddrüsenhormone: Bei Verdacht auf Schilddrüsenerkrankungen.

Die medizinische Notwendigkeit wird dabei vom behandelnden Arzt begründet und muss im Einzelfall durch die Krankenkasse geprüft werden.

3. Individuelle und spezielle Bluttests:

Bei speziellen oder individuellen Bluttests, die nicht zur medizinischen Notwendigkeit gehören, liegt die Kostenübernahme in der Regel beim Patienten. Beispiele hierfür sind:

  • Vitamin- und Mineralstoffbestimmungen: Obwohl diese Informationen zur Gesundheit beitragen können, werden sie von den Krankenkassen meist nicht übernommen.
  • Tests zur Bestimmung der genetischen Veranlagung: Diese Untersuchungen dienen der individuellen Risikoabschätzung, aber nicht der medizinisch notwendigen Diagnostik.
  • Allergietests: Die Kostenübernahme hängt von der Art und der medizinischen Notwendigkeit des Tests ab. Einige werden von den Kassen übernommen, andere nicht.

Fazit:

Die Kostenübernahme von Bluttests durch die Krankenkasse ist an die medizinische Notwendigkeit geknüpft. Während Standard-Bluttests im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und medizinisch indizierte Bluttests im Krankheitsfall in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden, müssen individuelle oder spezielle Tests meist selbst finanziert werden. Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Patienten im Zweifelsfall vorab mit ihrer Krankenkasse klären, ob die Kosten für einen geplanten Bluttest übernommen werden. Eine kurze Anfrage bei der Krankenkasse kann Ärger und unnötige Kosten vermeiden.