Wie erfährt der Arbeitgeber von der elektronischen Krankschreibung?

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Die digitale Krankschreibung wird nach ärztlicher Ausstellung zeitnah von der Krankenkasse an den Arbeitgeber oder dessen Vertreter übermittelt. Eine Benachrichtigung signalisiert die Verfügbarkeit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Zugriff ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.
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Wie erfährt der Arbeitgeber von der elektronischen Krankschreibung?

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Damit entfällt der Versand per Post oder Fax an den Arbeitgeber. Stattdessen wird die eAU von der Krankenkasse digital an den Arbeitgeber oder dessen Vertreter übermittelt.

Ablauf der elektronischen Krankschreibung:

  1. Ausstellung durch den Arzt:
    Der Arzt stellt die eAU wie gewohnt aus.

  2. Übermittlung an die Krankenkasse:
    Die eAU wird direkt an die Krankenkasse des Versicherten übermittelt.

  3. Benachrichtigung des Arbeitgebers:
    Die Krankenkasse benachrichtigt den Arbeitgeber oder dessen Vertreter elektronisch über die Verfügbarkeit der eAU.

  4. Zugriff auf die eAU:
    Arbeitgeber können in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung auf die eAU zugreifen.

Zugriffswege für Arbeitgeber:

  • Online-Portal der Krankenkasse:
    Arbeitgeber können sich bei ihrer Krankenkasse anmelden, um die eAU einzusehen.

  • Schnittstelle zum Entgeltabrechnungssystem:
    Einige Entgeltabrechnungssysteme bieten eine Schnittstelle zur Krankenkasse, über die die eAU automatisch abgeholt werden kann.

Vorteile der elektronischen Krankschreibung:

  • Zeitersparnis:
    Der Versand per Post oder Fax entfällt.

  • Reduzierter Papierkram:
    Die eAU ist digital verfügbar, wodurch die Papierflut reduziert wird.

  • Schnellere Bearbeitung:
    Die eAU wird zeitnah übermittelt und kann somit schneller bearbeitet werden.

  • Vermeidung von Fälschungen:
    Die eAU ist fälschungssicher, da sie elektronisch signiert wird.

Hinweis:

In einigen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die eAU nicht elektronisch übermittelt wird. In diesen Fällen erhalten Arbeitgeber eine Ersatzbescheinigung in Papierform.