Wie muss der Arbeitgeber die Krankmeldung abrufen?
Wie der Arbeitgeber Krankmeldungen korrekt abruft: Ein Überblick
Die digitale Revolution hat auch die Kommunikation zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber in Bezug auf Krankmeldungen grundlegend verändert. Arbeitgeber erhalten heute die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über die Telematikinfrastruktur. Dieser Artikel erläutert den Prozess und die notwendigen Schritte.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ein zentraler Punkt
Die eAU ist die zentrale Informationsquelle für die Krankmeldung. Sie wird nach dem Diagnose- und Therapieverfahren vom behandelnden Arzt elektronisch erstellt und über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse übermittelt. Von dort aus erhält der Arbeitgeber die eAU. Diese elektronische Form ist für alle Ärzte verpflichtend.
Wie der Arbeitgeber die eAU abruft – Schritte im Überblick:
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Registrierung im Telematik-System: Der Arbeitgeber benötigt einen Zugang zum Telematik-System, der von seinem Krankenkassen- oder möglicherweise auch dem Versicherungsdienstleister bereitgestellt wird. Dieser Zugang erlaubt den Zugriff auf die eAU-Daten. Es ist wichtig, die notwendigen Sicherheitsrichtlinien und Benutzeranleitungen genau zu befolgen.
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Sicherstellung des korrekten Zugangs: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Zugang zu den eAU-Informationen über die korrekte Benutzerkennung und das richtige Passwort erfolgt. Die Sicherheit der eigenen Zugangsdaten ist unerlässlich, um Datenmissbrauch zu vermeiden.
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Datenabruf nach Krankheit: Nachdem der Mitarbeiter eine Krankmeldung abgegeben hat, steht die eAU im System zum Abruf bereit. Die Zeitspanne für den elektronischen Datenaustausch variiert, je nach den von den Krankenkassen und Ärzten genutzten Systemen. Der Arbeitgeber sollte sich über mögliche zeitliche Verzögerungen informieren.
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Verifizierung der eAU: Der Arbeitgeber sollte die eAU auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Wichtige Angaben wie Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Diagnose und behandelnder Arzt sollten nachvollziehbar sein. Eventuelle Unklarheiten sollten umgehend mit dem Mitarbeiter oder dem behandelnden Arzt geklärt werden.
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Dokumentation der eAU: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dokumentiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine vertraulichen Informationen in unbefugte Hände gelangen.
Zusätzliche Hinweise:
- Datenschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der eAU einzuhalten und diese nur im Rahmen seiner Aufgaben zu verwenden.
- Abweichungen von der Regel: Sollte die eAU nicht in der vorgeschriebenen Weise elektronisch erstellt oder übermittelt werden, muss der Arbeitgeber die entsprechende Vorgehensweise mit dem jeweiligen Arzt und der Krankenkasse abstimmen.
- Mitarbeiterschulung: Die Mitarbeiter sollten über die neuen Prozesse und die Vorteile der elektronischen Krankmeldung informiert werden, um eventuelle Fragen zu beantworten.
Fazit:
Die eAU vereinfacht den Prozess der Krankmeldungen und sorgt für effizientere Abläufe im Unternehmen. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle in diesem System und muss die nötigen Schritte zur korrekten Abholung und Dokumentation der eAU kennen. Ein sorgfältiger Umgang mit der neuen Technologie ist für eine reibungslose und rechtssichere Abwicklung essentiell.
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