Wie muss sich ein Arbeitnehmer bei Krankheit verhalten?

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Die Pflicht zur Krankmeldung liegt beim Arbeitnehmer. Er muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angeben. Diese Information kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
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Krankmeldung: So machen Sie es richtig – Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Doch neben dem Auskurieren der Erkrankung kommt auf Arbeitnehmer auch die Pflicht zu, den Arbeitgeber korrekt über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dieser Leitfaden erklärt, wie eine Krankmeldung korrekt abläuft und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

Unverzüglich heißt unverzüglich: Die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. “Unverzüglich” bedeutet so schnell wie möglich, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn. Warten Sie nicht bis zum Mittag, wenn Sie bereits morgens merken, dass Sie nicht arbeitsfähig sind.

Welche Informationen sind notwendig? Neben der Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit selbst muss auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angegeben werden. Natürlich kann diese Schätzung im Krankheitsfall nur eine Prognose sein. Sollten Sie sich im Laufe der Krankheit schneller oder langsamer erholen als erwartet, informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über die veränderte Situation.

Wie melde ich mich krank? Die gängigsten Wege der Krankmeldung sind Telefon, E-Mail und schriftliche Mitteilung. Viele Unternehmen haben klare Vorgaben, welcher Weg bevorzugt wird. Klären Sie dies idealerweise im Vorfeld, am besten schon bei Vertragsabschluss. Dokumentieren Sie Ihre Krankmeldung stets, notieren Sie beispielsweise Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners bei einem Telefonat. Bei E-Mails bewahren Sie den Sendebericht auf.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Spätestens am vierten Krankheitstag muss die AU beim Arbeitgeber vorliegen. In einigen Branchen oder bei bestimmten Arbeitsverträgen kann dies auch früher erforderlich sein. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen in Ihrem Unternehmen. Die AU muss die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und vom Arzt ausgestellt sein. Achten Sie darauf, die AU rechtzeitig beim Arbeitgeber einzureichen, am besten im Original.

Krank während des Urlaubs? Auch im Urlaub kann man krank werden. Melden Sie sich in diesem Fall wie gewohnt krank und reichen Sie eine AU ein. Die Krankheitstage werden dann nicht als Urlaubstage angerechnet. Auch hier gilt: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich.

Zusätzliche Tipps:

  • Halten Sie die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers und der zuständigen Ansprechpartner griffbereit.
  • Informieren Sie sich über die internen Krankmelderegeln Ihres Unternehmens.
  • Bleiben Sie im Krankheitsfall erreichbar, falls Rückfragen auftreten.
  • Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung.

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Krankmeldung. Im Zweifel konsultieren Sie Ihren Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung. So vermeiden Sie Missverständnisse und sichern sich rechtlich ab.