Wie viel Entschädigung gibt es bei verspätetem Flug?

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Flugverspätungen können ärgerlich sein, doch die EU-Verordnung schützt Passagiere. Die Entschädigungssumme variiert je nach Flugdistanz: bis 1500 km 250 €, 1500-3500 km 400 € und über 3500 km 600 € pro Person. Diese Regelung bietet finanzielle Kompensation für entstandene Unannehmlichkeiten.
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Flugverspätungen: EU-Entschädigung für betroffene Passagiere

Verspätete Flüge können das Reiseerlebnis erheblich stören und Reisende mit erheblichen Unannehmlichkeiten zurücklassen. Die Europäische Union (EU) hat daher eine Verordnung erlassen, die Passagiere bei verspäteten Flügen schützt. Diese Verordnung stellt eine finanzielle Entschädigung sicher, um die entstandenen Belastungen auszugleichen.

Entschädigungssätze je nach Flugdistanz:

Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz:

  • Flüge bis 1.500 km: 250 € pro Person
  • Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km: 400 € pro Person
  • Flüge über 3.500 km: 600 € pro Person

Bedingungen für die Entschädigung:

Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Flugverspätung muss mindestens 3 Stunden betragen.
  • Der Flug muss von einem Flughafen in der EU abfliegen oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
  • Die Flugverspätung darf nicht durch außergewöhnliche Umstände, wie z. B. Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken, verursacht werden.

Antrag auf Entschädigung:

Passagiere können eine Entschädigung beantragen, indem sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Die meisten Fluggesellschaften verfügen über ein Online-Antragsformular oder eine Kundendienstnummer. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen, wie z. B. die Boardingkarte und den Nachweis der Flugverspätung, einzureichen.

Geltendmachung der Entschädigung:

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen auf den Antrag zu reagieren. Wenn die Entschädigung abgelehnt wird, können Passagiere Beschwerde bei der zuständigen Regulierungsbehörde einreichen.

Fazit:

Die EU-Verordnung bietet Passagieren bei verspäteten Flügen einen wichtigen Schutz. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz und beträgt bis zu 600 € pro Person. Durch die Inanspruchnahme dieser Entschädigung können Reisende die Unannehmlichkeiten von Flugverspätungen abmildern und eine gewisse finanzielle Kompensation für die entstandenen Belastungen erhalten.