Was darf der Arbeitgeber, wenn man krankgeschrieben ist?

12 Sicht
Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen Tätigkeiten, die die Genesung unterstützen, weiterhin ausüben. Supermarktbesuche und Arzt- bzw. Apothekenbesuche sind somit zulässig. Der Arbeitgeber kann keine Einwände gegen diese Aktivitäten erheben.
Kommentar 0 mag

Was darf der Arbeitgeber, wenn man krankgeschrieben ist?

Eine Krankschreibung bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters aufgrund einer Erkrankung. Während dieser Zeit sind bestimmte Aktivitäten zulässig und andere untersagt, um die Genesung zu fördern und die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu beschleunigen. Hier ist eine Übersicht über die Rechte des Arbeitgebers und des krankgeschriebenen Arbeitnehmers:

Erlaubte Aktivitäten:

  • Tätigkeiten zur Unterstützung der Genesung: Der Arbeitgeber kann keine Einwände gegen Aktivitäten erheben, die die Genesung des Arbeitnehmers unterstützen, wie z. B.:
    • Spaziergänge oder leichte körperliche Betätigung
    • Arzt- oder Apothekenbesuche
    • Besuche bei Therapeuten oder anderen Gesundheitsdienstleistern
  • Supermarktbesuche: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen notwendige Besorgungen erledigen, wie z. B.:
    • Lebensmittel einkaufen
    • Haushaltsgegenstände besorgen
  • Soziale Aktivitäten: In Maßen sind auch soziale Aktivitäten erlaubt, die die Genesung nicht beeinträchtigen. Dies kann beinhalten:
    • Treffen mit Freunden oder Familie
    • Besuch von Veranstaltungen

Verbotene Aktivitäten:

  • Arbeit für den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer darf während der Krankschreibung keine Arbeit für den Arbeitgeber erledigen.
  • Tätigkeiten, die die Genesung behindern: Aktivitäten, die die Genesung verzögern oder gefährden können, sind nicht zulässig. Dies kann beinhalten:
    • Anstrengende körperliche Arbeit
    • Alkoholkonsum
    • Reisen in Gebiete mit hohem Krankheitsrisiko

Kontrollen durch den Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die geltenden Beschränkungen einhält. Diese Kontrollen können beinhalten:

  • Anrufe oder SMS: Der Arbeitgeber kann versuchen, den Arbeitnehmer zu Hause zu erreichen.
  • Hausbesuche: In seltenen Fällen kann der Arbeitgeber einen Hausbesuch durchführen, um den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu überprüfen.
  • Soziale Medien: Der Arbeitgeber kann die Social-Media-Aktivitäten des Arbeitnehmers überwachen, um Anzeichen für Verstöße gegen die Beschränkungen festzustellen.

Folgen von Verstößen:

Ein Verstoß gegen die Beschränkungen für krankgeschriebene Arbeitnehmer kann zu Disziplinarmaßnahmen führen, wie z. B.:

  • Abmahnung: Eine formelle Warnung
  • Gehaltskürzung: Ein vorübergehender Abzug vom Gehalt
  • Kündigung: In schweren Fällen

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Rechte des Arbeitgebers gegenüber krankgeschriebenen Arbeitnehmern je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den geltenden Gesetzen variieren können. Arbeitnehmer sollten sich daher immer mit ihrem Arbeitgeber oder einem Anwalt beraten, um ihre genauen Rechte und Pflichten zu ermitteln.