Kann der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen?
Auch im Krankheitsfall kann eine Kündigung wirksam sein. Besteht Kündigungsschutz, benötigt der Arbeitgeber jedoch einen triftigen Grund, wie betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Gründe. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Hat der Arbeitgeber Einsicht in eine Krankenakte?
- Wie bekommt der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse?
- Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber gesendet?
- Wie viele Krankheitstage bezahlt der Arbeitgeber?
- Was soll man in einer Krankschreibung sagen?
- Ist Samstag ein Werktag Krankschreibung?
Kann der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen? – Ein Überblick zum Kündigungsschutz
Die Frage, ob ein Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen darf, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pauschal lässt sich sagen: Ja, eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt sie strengen rechtlichen Vorgaben und ist nicht ohne Weiteres zulässig.
Der entscheidende Punkt ist der Kündigungsschutz. Beschäftigte mit einem bestehenden Kündigungsschutz (z.B. aufgrund der Betriebszugehörigkeit, gemäß Kündigungsschutzgesetz – KSchG) genießen einen deutlich höheren Schutz vor einer Kündigung als Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.
Kündigung mit Kündigungsschutz:
Für eine wirksame Kündigung eines kündigungsschutzberechtigten Arbeitnehmers während der Krankheit benötigt der Arbeitgeber einen sachlichen Grund, der die Kündigung rechtfertigt. Dieser Grund darf nicht die Krankheit selbst sein (keine krankheitsbedingte Kündigung). Zulässig sind lediglich Kündigungen aufgrund:
-
Verhaltensbedingter Gründe: Hierbei muss der Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen haben, die auch während der Krankheit relevant sind (z.B. wiederholte, grobe Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, die auch im Krankheitszustand nachgewiesen werden können). Eine einfache Arbeitsverhinderung durch Krankheit selbst stellt keinen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar. Der Arbeitgeber muss den Nachweis für die schwerwiegenden Pflichtverletzungen führen.
-
Betriebsbedingter Gründe: Hierbei geht es um wirtschaftliche oder organisatorische Gründe im Betrieb, die eine Kündigung erforderlich machen (z.B. Betriebsstilllegung, Stellenabbau). Auch hier muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, d.h. der Arbeitgeber muss alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Kündigungen ausgeschöpft haben (z.B. Versetzung, Änderungskündigung). Die Krankheit des Arbeitnehmers spielt bei der Bewertung der betriebsbedingten Gründe in der Regel keine Rolle.
-
Personenbedingter Gründe: Diese Gründe beziehen sich auf die Person des Arbeitnehmers und sind selten im Zusammenhang mit einer Krankheit zulässig. Sie kommen nur in Betracht, wenn die Krankheit dauerhaft und unwiderruflich die Arbeitsfähigkeit vollständig ausschließt und eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht. Dies erfordert ein lückenloses medizinisches Gutachten und eine umfassende Prüfung der individuellen Situation.
Kündigung ohne Kündigungsschutz:
Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz genießen einen geringeren Schutz. Der Arbeitgeber kann hier grundsätzlich leichter kündigen, jedoch muss die Kündigung auch hier nicht willkürlich sein und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch hier ist eine krankheitsbedingte Kündigung in der Regel unzulässig.
Wichtige Hinweise:
- Eine Kündigung während einer Krankschreibung sollte immer schriftlich erfolgen.
- Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Kündigung auf ihre Wirksamkeit gerichtlich prüfen zu lassen.
- Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt oder Gewerkschaft ist ratsam.
Fazit:
Eine Kündigung während der Krankschreibung ist nicht generell verboten, aber stark eingeschränkt. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für einen sachlichen Grund, der die Kündigung rechtfertigt, und die Krankheit des Arbeitnehmers darf nicht der alleinige Grund für die Kündigung sein. Eine umfassende juristische Beratung ist im Einzelfall unerlässlich.
#Arbeitgeber#Krankschreibung#KündigungKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.